Über Zweck und Aufgaben des RDS informieren wir Sie auf der Seite Über uns.
Darüber hinaus erhalten unsere Mitglieder kostenlos
(= im Mitgliedsbeitrag enthalten):
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ausreichenden Versicherungsschutz:
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Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung,
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die Personen- und Sachschäden mit 2.556.460 Euro pauschal abdeckt, soweit man als Eigentümer, Vermieter, Mieter, Pächter, Nießbraucher oder Verwalter
eines Eigenheimes mit bis zu vier Wohnungen, wenn eine davon vom Mitglied selbst genutzt wird, ansonsten mit bis zu drei Wohnungen oder einer Eigentumswohnung aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Haftung genommen werden sollte.
Einbezogen in diesen Versicherungsschutz ist auch die gesetzliche Haftplicht aus der dem Mitglied obliegenden Unterhaltungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der
vor dem Grundstück gelegenen Gehwege und Straßenanteile.
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Rechtsschutz-Versicherung,
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die Vorschüsse und Kosten bis zu 300.000,-- Euro übernimmt. Sie bezieht sich auf die Gewährung von Rechtsschutz für die außergerichtliche und
gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen unserer Mitglieder
1. aus dem Eigentum (ET) selbst genutzter Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser mit maximal vier Wohneinheiten,
2. oder aus dem ET einer selbst genutzten Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit maximal vier Wohneinheiten insgesamt, sofern kein gewerblicher Verwalter
bestellt ist,
3. oder aus dem ET eines Wochenendhauses,
4. oder aus dem ET eines Ferienhauses / einer Ferienwohnung,
5. oder aus dem ET eines unbebauten Grundstücks;
6. jedes weitere, im ET unseres Mitgliedes stehende Ein- / Mehrfamilienhaus mit maximal 4 Wohneinheiten, das nicht vom Mitglied selbst bewohnt wird, Wochenendhaus,
Ferien-haus / Ferienwohnung, unbebaute Grundstücke
jeweils unter der Voraussetzung, dass für jedes Objekt eine gesonderte Mitgliedschaft im RDS besteht.
Weitere Details - insb. zu möglichen Leistungsausschlüssen - erhalten Sie auf Anfrage in der Bundesgeschäftsstelle.
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Bauherrenhaftpflichtversicherung
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Haftpflichtversicherungsschutz als Bauherr und / oder Bauunternehmer von Bauarbeiten auf dem versicherten Grundstück bis zu einer Bausumme von 512.292
Euro
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Zusatzversicherungen
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z. B. ergänzende Privathaftpflichtversicherung, Wohngebäude-, Hausrat- oder Rechtschutzversicherung, können sehr kostengünstig über unseren Vertragspartner erworben
werden.
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Beratung in allen Fragen des Haus- und Grundbesitzes (Rechts- und Verbraucherberatung)
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Beratung für Bauwillige (Neubau / Umbau / Ausbau)
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Unfallversicherung für ehrenamliche Mitarbeiter
Seit dem 1. Januar 2005 besteht für die ehrenamtlich Tätigen im RDS eine freiwillige Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Die davor
bestehende Unfallversicherung wurde aufgehoben. Die neue Unfallversicherung bei der VBG tritt ein für alle Fälle, die Sie auch von der gesetzlichen Unfallversicherung
als Arbeitnehmer kennen. So sind die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Wegeunfälle abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Personen gewählte
Ehrenamtsträger im RDS sind, d. h. sie bekleiden ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische Behandlung sicher und sorgt für die berufliche
und soziale Rehabilitation.
Wichtig ist, dass die Bundesgeschäftsstelle von den Siedlergemeinschaften weiß, welcher Personenkreis so abgesichert werden soll. Deshalb bitten wir die
Siedlergemeinschaften, so noch nicht geschehen, um entsprechende Benennung der gewählten Vorstandsmitglieder, auch von Änderungen nach Neuwahlen. Die Kosten trägt der
Bundesverband.
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Information durch das viermal jährlich erscheinende RDS Journal mit vielen geldwerten Tipps rund um Haus und Garten
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